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Freistellungsbescheinigungen / Nachweis Steuerschuldner

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Unsere unternehmerische Verantwortung zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen

Die Bayerische Hausbau bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und richtet Verfahren ein, um Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette zu achten. Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzen uns aktiv für die Achtung der Menschenrechte, gegen Diskriminierung, für faire Arbeitsbedingungen, sowie den Umweltschutz ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch mit Blick auf unsere Geschäftspartner.

Die Bayerische Hausbau orientiert sich an am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)  und den  dort definierten Sorgfaltspflichten:

- Einrichtung eines Managementsystems
- Durchführung von Risikoanalysen
- Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) setzt den regulatorischen Rahmen für die Wahrnehmung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen. Hierzu dient die Grundsatzerklärung der Schörghuber Gruppe gemäß § 6 Abs. 2 LkSG. Sie wird anlassbezogen und mindestens jährlich überprüft und weiterentwickelt, um Veränderungen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikobewertung zu berücksichtigen.

Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Geschäftspartner definiert.

Hier finden Sie den Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Hinweisgebersystem

Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie hier:
https://www.bkms-system.com/hausbau

Unser Hinweisgebersystem steht jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung. Betroffene haben mit dem System die Möglichkeit, Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der Bayerischen Hausbau oder unmittelbaren und mittelbaren Nachunternehmern / Lieferanten namentlich oder anonym abzugeben. Es werden zudem Zugangsmöglichkeiten in englischer Sprache angeboten. Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch die Compliance Ansprechpartnerin , welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Zusätzlich wird die Geschäftsführung des Unternehmens über die Beschwerde informiert. Die Vertraulichkeit und der Hinweisgeberschutz stehen für uns an erster Stelle. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.