Lieferanten

Das Lieferantenportal ist die zentrale Plattform für Ausschreibungen und Lieferantenmanagementprozesse der Bayerischen Hausbau. Das Lieferantenportal ist der einfachste und beste Weg, um uns Ihr Unternehmen auch außerhalb von Ausschreibungen und bestehenden Vertragsverhältnissen vorzustellen.

Damit Sie als Lieferant oder Bieter von den Vorteilen des Lieferantenportals und insbesondere der direkten Kommunikation in Vergabeverfahren profitieren können, wird eine Registrierung mit Aufnahme in unseren Lieferantenpool vorausgesetzt. Die Registrierung und Nutzung des Portals sind kostenlos.

 

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Hilfreiche Informationen zur Registrierung, zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, zum Thema Datenschutz sowie weitere wichtige Dokumente finden Sie auf der Startseite des Portals.

Registrierung

Bitte registrieren Sie Ihr Unternehmen direkt über den Menüpunkt „Neue Lieferanten Selbstregistrierung“ auf der Startseite des Portals. Eine Anmeldung ist hierfür nicht notwendig.

Benachrichtigung

Nach der abgeschlossenen Registrierung und unserer internen Freigabe erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort per E-Mail zugesendet. Über den Login im Lieferantenportal können Sie Ihre Unternehmensdaten jederzeit verwalten oder an Ausschreibungen, zu denen Sie eingeladen wurden, teilnehmen.

Hilfe

Haben Sie technische Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Registrierung? Wenden Sie sich bitte an einkauf@hausbau.de.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Bayerische Hausbau bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und verpflichtet sich zur Einrichtung angemessener Verfahren, um Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette zu achten. Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzen uns aktiv für die Achtung der Menschenrechte, gegen Diskriminierung, für faire Arbeitsbedingungen, sowie den Umweltschutz ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch mit Blick auf unsere Geschäftspartner.

Die Bayerische Hausbau ist nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, die dort definierten Sorgfaltspflichten:

- Einrichtung eines Managementsystem
- Durchführung von Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
- Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts

für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) setzt den regulatorischen Rahmen für die Wahrnehmung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen. Hierzu dient die Grundsatzerklärung der Schörghuber Gruppe gemäß § 6 Abs. 2 LkSG. Sie wird anlassbezogen und mindestens jährlich überprüft und weiterentwickelt, um Veränderungen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikobewertung zu berücksichtigen.

Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Geschäftspartner definiert.

Hier finden Sie den Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Hinweisgebersystem

Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie hier:
https://www.bkms-system.com/hausbau

Unser Hinweisgebersystem steht jeder Person offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung. Betroffene haben mit dem System die Möglichkeit, Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der Bayerischen Hausbau oder unmittelbaren und mittelbaren Nachunternehmern / Lieferanten namentlich oder anonym abzugeben. Es werden zudem Zugangsmöglichkeiten in englischer Sprache angeboten. Die Bearbeitung der Hinweise bzw. Beschwerden erfolgt durch den Compliance Officer, welcher unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Zusätzlich wird die Geschäftsführung des Unternehmens über die Beschwerde informiert. Die Vertraulichkeit und der Hinweisgeberschutz stehen für uns an erster Stelle. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden.

Kontakt

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