Die Bayerische Hausbau bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und verpflichtet sich zur Einrichtung angemessener Verfahren, um Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette zu achten. Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzen uns aktiv für die Achtung der Menschenrechte, gegen Diskriminierung, für faire Arbeitsbedingungen, sowie den Umweltschutz ein – sowohl in unserem Unternehmen als auch mit Blick auf unsere Geschäftspartner.
Die Bayerische Hausbau ist nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, die dort definierten Sorgfaltspflichten:
- Einrichtung eines Managementsystem
- Durchführung von Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
- Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts
für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) setzt den regulatorischen Rahmen für die Wahrnehmung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen. Hierzu dient die Grundsatzerklärung der Schörghuber Gruppe gemäß § 6 Abs. 2 LkSG. Sie wird anlassbezogen und mindestens jährlich überprüft und weiterentwickelt, um Veränderungen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikobewertung zu berücksichtigen.
Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Geschäftspartner definiert.
Hier finden Sie den Verhaltenskodex für Geschäftspartner